201309.25
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Aufhebungsvertrag und keine Sperrfrist

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Unterschreiben Sie diesen nicht sofort, lassen Sie ihn prüfen, ob er richtig formuliert ist, damit Sie keine Sperre beim Arbeitsamt erhalten.


Es gibt viele Schwachstellen, an denen ein solcher gut gemeinter Aufhebungsvertrag problematisch sein und ungewollt zu einer Sperrfrist von 3 Monaten für den gekündigten Arbeitnehmer durch das Arbeitsamt führen kann.

Wenn sich bspw. die Parteien darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis schon vor Ablauf der Kündigungsfrist endet, geht das Arbeitsamt mit der Gesetzgebung des SGB davon aus, dass das Arbeitsverhältnis „auf Veranlassung“ des Arbeitnehmers beendet wurde und ordnet eine Sperrfrist von 3 Monaten an.

Auch die Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer Arbeitgeberkündigung auf Veranlassung des Arbeitgebers zum Tag X endet, ist problematisch.

Die Parteien haben sich zwar ausdrücklich darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis „auf Verlanlassung“ des Arbeitgebers enden soll, tatsächlich wird dies allerdings objektiv nach den Kriterien aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) beurteilt.

Da die sog. Kündigung noch gar nicht vorgelegen hat, sondern lediglich vermieden werden soll und der Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag geeinigt hat, droht hier die nächste Sperre durch das Arbeitsamt für den Arbeitnehmer. Es ist also sehr wichtig, dass Sie sich in jedem Falle bei Erhalt einer Kündigung oder eines Angebotes zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Es lauern so viele Fallen, die man durch Nichtwissen übersehen kann. Da muss der Arbeitgeber nicht einmal bösen Willens gewesen sein.

Schließlich wirkt sich das Einschalten eines fachkundigen Anwaltes in die Verhandlungen zur Gestaltung eines solchen Aufhebungsvertrages auch immer positiv auf die Höhe der Abfindung aus.

Ein fachkundiger Anwalt für Arbeitsrecht kennt die Argumentation, mit der er vor dem Arbeitsgericht gewinnen würde und kann diese direkt ins Feld führen.

Der Arbeitgeber wird regelmäßig wissen, dass die Kündigung seines Arbeitnehmers, vertreten durch einen Anwalt, ausgesprochen problematisch werden kann, wenn man ins streitige Verfahren vor dem Arbeitsgericht übergehen müsste.

Auch dies kann ein fachkundiger Anwalt für Arbeitsrecht klar verhindern.

Das Ziel einer erfolgreichen Vertretung ist immer eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten durch Aufhebungsvertrag mit einer möglichst hohen Abfindung für den Arbeitnehmer.

Sollten Sie also in Schwierigkeiten geraten sein oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne, es lohnt sich!

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an.

Rechtsanwalt