Wohnungseigentums(WEG)-Recht
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite. Ob es um die Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen, die Klärung von Fragen zur Hausordnung oder die rechtliche Begleitung von Eigentümerversammlungen geht – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Wohnungseigentümer gewahrt bleiben. Bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern oder mit der Hausverwaltung stehen wir Ihnen beratend und durchsetzungsstark zur Seite, um schnelle und nachhaltige Lösungen zu finden.
- Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen wie auch Mietaufhebungsverträgen
- Kündigungen und sich anschließende Gerichtsverfahren (z.B. Räumungsklagen).
- Beratung und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen.
Mietrecht
Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor Herausforderungen stellen kann. Wir beraten und vertreten Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, von der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen bis hin zu Kündigungsfragen. Wenn es um Streitigkeiten über Mietmängel, Nebenkostenabrechnungen oder Modernisierungsmaßnahmen geht, stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, Konflikte schnell und effizient zu lösen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Sollten gerichtliche Schritte notwendig sein, kämpfen wir entschlossen für Ihre Rechte – sei es bei Räumungsklagen oder der Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietminderung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre mietrechtlichen Anliegen erfolgreich zu klären.
Erbrecht
Das Erbrecht erfordert Fingerspitzengefühl und juristische Präzision, um familiäre Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, damit Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Auch in Fragen der Nachlassplanung oder bei der Regelung komplexer Erbschaften stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, insbesondere Immobilien: vorweggenommene Erbfolge.
- Geltendmachung von Ansprüchen im Erbfall (z.B. Erbauseinandersetzung) oder bei Ausschluss von der Erbfolge (Pflichtteilsrecht).