Das Erbrecht erfordert Fingerspitzengefühl und juristische Präzision, um familiäre Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, damit Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Auch in Fragen der Nachlassplanung oder bei der Regelung komplexer Erbschaften stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, insbesondere Immobilien: vorweggenommene Erbfolge.
  • Geltendmachung von Ansprüchen im Erbfall (z.B. Erbauseinandersetzung) oder bei Ausschluss von der Erbfolge (Pflichtteilsrecht).