Aufhebungsvertrag statt Kündigung
Haben Sie eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Hat er diese begründet?
Lassen Sie sich helfen.
Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann in den meisten Fällen angegriffen und beseitigt werden.
Was kann man gegen eine Kündigung tun?
In der Regel wird der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass Sie nicht mehr zurückkehren in den Betrieb, wenn er Ihnen schon die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Er will ja rationalisieren oder aus sonstigen betrieblichen Gründen Stellen abbauen.
Oftmals ist er dazu allerdings nicht berechtigt, weil er nicht Sie sondern jemand anderen vorrangig hätte entlassen müssen oder aber auch weil er Sie vorher auf einer anderen Stelle hätte unterbringen müssen. Oder Ihnen eine Änderungskündigung statt einer Beendigungskündigung aussprechen hätte müssen.
Ist die Kündigung des Arbeitgebers also in irgendeiner Weise fehlerhaft, lässt sie sich sehr gut vor dem Arbeitsgericht angreifen.
Was kann ich tun?
1. Notieren Sie sorgfältig das Datum der Zustellung der Kündigung oder Übergabe der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber
2. Sie müssen innerhalb der 3-Wochen-Frist, Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es ist empfehlenswert, dies nicht selbst zu tun, sondern sich durch einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht helfen zu lassen.
3. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht auf.
Oft kann ein kompletter Kündigungsschutzprozess vermieden werden und sich die Parteien über einen Aufhebungsvertrag mit einer ordentlichen Abfindung für Sie einigen.
Hierfür ist erforderlich, dass der Anwalt möglichst früh die Verhandlungen mit der Personalabteilung Ihrer Firma aufnehmen kann.
Rechtsanwalt hat schon sehr vielen Arbeitnehmern zu einer ordentlichen Abfindung verholfen. Es ist oftmals das Interesse der Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurückkehren, dafür aber eine anständige Abfindung zu kassieren.
Dafür haben wir großes Verständnis.
Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt