201309.11
0
0

Arbeitgeberkündigung aus betriebsbedingten Gründen

Hat Sie Ihr Arbeitgeber gekündigt?

Nicht jede Kündigung ist auch rechtmäßig. Lassen Sie sich auf jeden Fall durch einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht helfen, gegen diese Kündigung vorzugehen.


Im Falle einer Kündigung eines Arbeitnehmers gilt es viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen.

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht einfach von heut´ auf morgen kündigen.

Besteht der Betrieb bspw. aus mehr als 5 Arbeitnehmern seit 2004 und 10 Arbeitnehmern vor 2004, so ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar.

Im Falle der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aber nur aus den im Gesetz normierten Gründen kündigen.

Demnach kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur aus personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen.

In der Praxis wendet in der Regel der Arbeitgeber das Institut der betriebsbedingten Kündigung an.

Es liegt dennoch am Arbeitgeber, dass er auch nachweisen muss, dass aufgrund betriebsbedingter Notwendigkeit, ausgerechnet Ihr Arbeitsplatz weggefallen ist.

Hier gibt es viele Ansätze, wie man eine solche betriebsbedingte Kündigung erschüttern kann.

Ich möchte Ihnen jetzt an dieser Stelle juristischen Formalismus ersparen und kann an Sie nur appellieren, wehren Sie sich gegen eine solche Kündigung.

Auch, wenn Sie nie wieder für diesen Betrieb arbeiten wollten, weil Sie verletzt sind, so ist dies allzu verständlich. Es gibt allerdings auch andere Möglichkeiten als die Weiterbeschäftigung einzufordern.

Stichtwort: Abfindung!

Im Falle der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und bei einigermaßen positiven Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung, werden Sie in der Regel eine Abfindung aushandeln können.

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie sich gegen eine Kündigung dringend innerhalb 3 Wochen, seit Zustellung dieser Kündigung wehren müssen, da sie ansonsten nicht mehr angreifbar ist.

Lassen Sie sich also helfen. Wir haben Arbeitnehmer schon seit 16 Jahren erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten und stehen Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine E-Mail an.

Rechtsanwalt