201110.25
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Was tun bei Kündigung?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat und Sie deshalb beispielsweise nicht mehr in diesem Betrieb beschäftigt sein wollen, dann sollten Sie schleunigst und vorallem fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochenfrist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, um so überhaupt eine Abfindung bekommen zu können.