Wir sind vor allem auf das Urheberrecht, aber auch auf das gesamte Internetrecht, Wettbewerbsrecht und ganz generell auf die Neuen Medien spezialisiert.
Dies umfasst die klassischen Fälle des Urheberrechts, in denen Ihnen vorgehalten wird, Sie hätten das Urheber- und somit Verwertungsrecht eines anderen verletzt oder ein anderer hat Ihr Urheber-/Verwertungsrecht verletzt. Hierbei geht es dann um die Abwehr oder eben Geltendmachung von Schadensersatz-, Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen.
Unsere Anwälte haben schwerpunktmäßig in jahrelanger Erfahrung weit mehr als tausend Fälle von Filesharing/Abmahnung gegen die gängigen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch oder Schulenberg & Schenck u.a. bearbeitet.
Auch im Wettbewerbs-und generell Internetrecht drohen Abmahnungen, vor denen wir Sie bewahren wollen. Die häufigsten Fälle sind Abmahnungen wegen Textklau, Fotoklau.
Start-Ups von innovativen Jungunternehmern nehmen immer mehr Raum im Internet ein. Auch hier drohen sündhaft teure Abmahnungen, wenn Sie mit Ihrer Idee ohne rechtliche Beratung online gehen.
Wir bieten daher mit großer Leidenschaft rechtliche Begleitung und Coaching bei der Entwicklung von Start-ups.
Auf Wunsch bieten wir : Mitentwicklung, Marktanalyse, SEO, Vorbereitung für Investoren, Incubatoren oder Venture Capital – Geber, Kontakte zu Investoren in der Gründerszene