Hier erfahren Sie, wie Sie mit Unterlassungserklärungen umgehen, was Sie bei einer Klage wegen unerlaubten Downloads tun können und wie wir Ihnen bereits im außergerichtlichen Stadium mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit helfen können, eine Klage zu vermeiden.

Haben Sie – wie tausende andere Internetuser in den letzten Monaten – eine Abmahnung wegen des illegalen Downloads von topaktuellen Musiktiteln und Kinofilmen in sog. Internettauschbörsen einer der nebenstehenden Anwaltskanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch erhalten?

Wir zeigen Ihnen nun, wie Sie auf solche unerfreuliche Post reagieren sollten und was wir Ihnen empfehlen.

Unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nichts!


Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren können
  1. Sie könnten "den Kopf in den Sand stecken" und nichts unternehmen. Diese Variante ist nicht besonders empfehlenswert, weil Sie dann automatisch mit einem einstweiligen gerichtlichen Verfügungsverfahren mit sehr teurem Prozesskosten überzogen werden und dieses garantiert verlieren würden.
  2. Sie wollen in ihrer verständlichen Angst die Angelegenheit so schnell wie möglich los werden und das Problem durch Geldzahlung und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung, die Ihnen überlassen wurde, erledigen. Auch diese Lösung ist nicht besonders empfehlenswert, da Sie sowohl gegenwärtig als auch zukünftig sehr teuer ist/sein wird.
  3. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der Ihnen die Unterlassungserklärung gegebenenfalls modifiziert und im Übrigen zahlen Sie den gewünschten Betrag an die Abmahnkanzlei. Auch diese Variante ist nicht unsere erste Wahl, da Ihnen schlichtweg zusätzliche Kosten entstehen und nicht sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch wirklich entschärft ist.
  4. Sie können sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon tausende solcher Fälle bearbeitet und sich in den letzten 5 Jahren immer mehr auf diese Fälle des Filesharings spezialisiert.

Wir modifizieren für Sie gegebenenfalls die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und vertreten Sie zu einem fairen und vernünftigen Pauschalpreis. Ein erstes Vorgespräch per E-mail oder Telefon ist kostenlos.

Wir empfehlen Ihnen daher die nachfolgende Vorgehensweise:
  1. Notieren Sie unbedingt die Frist zur Erfüllung des Abmahnschreibens der Abmahnkanzlei.
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung
  3. Leisten Sie keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei.
  4. Suchen Sie möglichst zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts.

RA Georg Schäfer hat sich in den letzten 5 Jahren auf diese Fälle des Filesharings spezialisiert und steht Ihnen jederzeit gerne bundesweit im  außergerichtlichen, wie auch im gerichtlichen Verfahren als fachkundige Anwaltskanzlei zur Seite.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Wir raten dringend davon ab, sich im Internet selbst eine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung herunterzuladen.

Beispiele zu modifizierten Unterlassungserklärungen sind zahlreich im Internet zu finden. Nicht alle diese Beispiele werden jedoch auch von den Rechteinhabern akzeptiert.

Insbesondere erleben wir immer wieder den Fall, dass die Betroffenen die vorhandenen Vorlagen und Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung falsch anpassen oder abwandeln.

Dann kann es teuer werden! Der Rechteinhaber hat dann die Möglichkeit, unverzüglich ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betroffenen einzuleiten. Ein solches Verfahren kann den Verlierer mehrere tausend Euro kosten.