201312.21
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Frohe Weihnachten und herzlichen Glückwünsch zur Kündigung!

Haben Sie eben noch mit Ihrem Chef anständig auf der Weihnachtsfeier gefeiert und heute eine Kündigung erhalten?

Das geht schneller als man denkt!


Alle Jahre wieder werden Mitarbeiter von ihren Chefs entlassen, weil sie sich angeblich oder tatsächlich daneben benommen haben sollen.

Natürlich kann ein Chef einen Mitarbeiter nicht einfach so kündigen, weil er auf der Weihnachtsfeier zu viel getrunken habe.

Wenn ein Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, gilt ohnehin das Kündigungsschutzgesetz und es Bedarf eines der Gründe, die im Gesetz normiert sind, um einen Mitarbeiter überhaupt zu kündigen.

Davon ausgenommen ist natürlich die fristlose Kündigung, die immer geht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, bspw. weil Sie auf der Weihnachtsfeier randaliert und Mitarbeiter geschlagen haben oder dergleichen.

Es ist immer ratsam, sich auf einer Weihnachtsfeier, so lange der Chef noch anwesend ist, nicht vollständig zu betrinken und die Kontrolle zu verlieren, weil man dann nicht ausschließen kann, dass man so heftige Fehler begeht, die man am nächsten Tag im nüchternen Zustand bereuen würde.

Es gibt auch keinen Knigge dafür, wie man sich auf einer Weihnachtsfeier im arbeitsrechtlichen Sinne richtig zu verhalten habe.

Haben Sie einfach Spaß und behalten Sie die Kontrolle, dann passiert Ihnen auch nichts.

Sollten Sie dennoch aus sonstigen Gründen, eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, dann lassen Sie sich helfen und wehren Sie sich gegen eine solche Kündigung.

Sie müssen dies innerhalb einer Frist von 3 Wochen tun, sonst ist die Kündigung wirksam und nicht mehr angreifbar.

Rechtsanwalt bearbeitet solche Fälle schon seit 17 Jahren erfolgreich.

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