201310.22
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Die Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten und fragen sich: „Was tun?“


Notieren Sie sich sorgfältig das Datum des Zugangs der Kündigung und suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht. Es lohnt sich.

Eine betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers muss nicht unbedingt rechtmäßig oder gerechtfertigt sein.

Es gibt strenge Voraussetzungen im Kündigungsschutzgesetz, wonach eine betriebsbedingte Kündigung berechtigt bzw. gerechtfertigt sein kann.

Der Arbeitgeber hat bei der betriebsbedingten Kündigung darauf zu achten, dass er zum Einen die richtige Sozialauswahl trifft, zum Weiteren die Beendigungskündigung wirklich das allerletzte Mittel ist, weil genau Ihr Arbeitsplatz weggefallen ist und zum Anderen diese Unternehmerentscheidung, Sie zu kündigen, genau darauf basiert, dass eben Ihr Arbeitsplatz weggefallen ist.

Sie müssen spätestens innerhalb von drei Wochen seit Zugang der
Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht einreichen, damit Sie sich überhaupt noch gegen eine solche Kündigung wehren können. Jeder Arbeitgeber wird verstehen, dass Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um genau diese Möglichkeit noch zu behalten.

Je größer die Aussichten eines solchen Kündigungsschutzprozesses sind, desto wahrscheinlicher und größer ist, dass man für Sie eine größere Abfindung erzielen kann.
Lassen Sie sich durch einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

Rechtsanwalt führt seit 17 Jahren solche Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer. In aller Regel lässt sich ein sehr gutes Ergebnis für die Arbeitnehmer erzielen, bei der man sich gütlich im Rahmen eines Vergleichs geeinigt hat.

Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine E-Mail

Rechtsanwalt