Klage gegen den eigenen Arbeitgeber?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und nicht innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen, wird die Kündigung wirksam und ist nicht mehr angreifbar.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und nicht innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen, wird die Kündigung wirksam und ist nicht mehr angreifbar.
Gerade in Zeiten wie diesen, in denen viele Betriebe Rationalisierungsmaßnahmen und Restrukturierungsmaßnahmen einleiten, bleiben viele Arbeitnehmer mit einer betriebsbedingten Kündigung auf der Strecke. Es ist bedauerlich, dass man dies so sachlich und nüchtern feststellen muss.
Haben Sie eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Hat er diese begründet?
Haben Sie´s krachen lassen? Einmal im Jahr feiert jede Belegschaft ausgiebig mit ihren Vorgesetzten eine betriebliche Weihnachtsfeier. Da kann viel passieren, was Sie später bereuen.
Haben Sie eben noch mit Ihrem Chef anständig auf der Weihnachtsfeier gefeiert und heute eine Kündigung erhalten? Das geht schneller als man denkt!
Wer entschuldigt oder unentschuldigt aus gesundheitlichen Gründen physischer und psychischer Art seinen Dienst nicht antreten kann, ist in rechtlicher Hinsicht arbeitsunfähig erkrankt. Kann ich für eine Krankheit auch gekündigt werden?