201110.25
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Abfindung

Wie Sie vielleicht gar nicht wissen, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

201110.25
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Was tun bei Kündigung?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat und Sie deshalb beispielsweise nicht mehr in diesem Betrieb beschäftigt sein wollen, dann sollten Sie schleunigst und vorallem fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochenfrist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, um so überhaupt eine Abfindung bekommen zu können.

201110.25
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Besonderheiten bei der Kündigung eines Auszubildenden

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit, die bei der Berufsausbildung gemäß § 20 BBiG mindestens einen Monat und höchstens vier Monate beträgt, kann das Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) nur noch unter zwei Voraussetzungen gekündigt werden, nämlich

201309.02
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Schöne Überraschung nach dem Urlaub: Kündigung!

Gerade in den Sommermonaten ist das Bedürfnis der Arbeitnehmer besonders groß, Urlaub vom Arbeitsalltag zu nehmen. Insbesondere die Schulferien sind sehr beliebt bei den Arbeitnehmer mit Familienangehörigen, da in der Regel Familien nur in dieser Zeit gemeinsam den Urlaub verbringen und reisen können. Es gibt gesetzlich normiert einen Anspruch jeden Arbeitnehmers im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses,…