201411.10
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Die Kündigungsschutzklage – Sinnvoll?

Macht es überhaupt Sinn gegen eine Kündigung einer großen Firma zu klagen?

Üblicherweise würden Juristen darauf antworten: „Kommt darauf an.“

Wir sehen das jedoch anders. Irgendetwas geht immer.


Sollten Sie eine Kündigung bekommen haben, die beispielsweise auf betriebsbedingte Gründe gestützt wird, so gibt es dafür handfeste Regeln, die die Firma bzw. ein großer Konzern einzuhalten haben, damit eine solche Kündigung überhaupt wirksam ist.
Bestehen allerdings an der Wirksamkeit der Kündigung Zweifel, weil die vorgetragenen Gründe, die eine Kündigung sozial rechtfertigen sollen, nicht unbedingt vorliegen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie innerhalb von drei Wochen seit Zustellung der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist schon deshalb wichtig, weil Sie ansonsten gegen die Begründung einer Kündigung nicht mehr vorgehen können.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht für die soziale Rechtfertigung und damit für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung unter anderm vor, dass ausgerechnet Ihr ganz persönlicher Arbeitsplatz aufgrund ganz besonderer Umstände aufgrund einer zulässigen Unternehmerentscheidung weggefallen ist. Zudem findet eine sog. Sozialauswahl statt. Es ist zunächst derjenige zu kündigen, der am kürzesten im Betrieb war.

Ferner ist immer derjenige zuerst zu kündigen, der bei gleicher Betriebszugehörigkeit keine Unterhaltsverplichtungen beispielsweise über minderjährige Kinder zu erfüllen hat.

Ich will Sie gar nicht mit einzelnen weiteren Voraussetzungen langweilen. Sie sehen, es gibt genügend Möglichkeiten wie man eine Kündigung immer in berechtigter Weise anfechten kann.

Die Arbeitsgerichte drängen regelmäßig die Parteien zum Abschluss eines Vergleiches beispielsweise durch Zahlung einer Abfindung. Diese Chance würde ich mir nicht entgehen lassen.

Sollten Sie also eine Kündigung erhalten haben, wenden sie sich zeitnah an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt macht dies seit 18 Jahren durchaus erfolgsversprechend.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail.

Rechtsanwalt