201410.10
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Die betriebsbedingte Kündigung wegen Restrukturierungsmaßnahmen

Immer mehr Betriebe verlegen ihre Produktion oder auch ganze Personalabteilungen ins Ausland. Beliebt sind neue EU-Länder wie Bulgarien und Rumänien, um schlichtweg billiger zu produzieren.

Haben Sie deshalb eine Kündigung erhalten?

Wir wollen Ihnen helfen.

Nicht immer ist jede Restrukturierungsmaßnahme des Unternehmers oder des Betriebes ausgerechnet gegen Sie berechtigt.


Es gibt im sog. Kündigungsschutzgesetz Regeln, wonach strenge Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung gerichtet sind.

Man wird Ihnen also in der Regel auch parallel zur betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag anbieten.

Lesen Sie sich diesen Vertrag sorgfältig durch und holen Sie sich unbedingt vor Unterschrift den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht ein.

Es gibt ganz viele Klauseln, die in einem solchen Vertrag zum Einen verfänglich sind und zum Anderen noch hinein verhandeln werden können.

Auch die Höhe der Abfindungssumme ist nicht in Stein gemeißelt.

Hier ist immer Verhandlungsspielraum.

Sollte Ihnen also ein solcher Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vorliegen, wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht und holen Sie sich dort Rat ein.

Rechtsanwalt ist seit 18 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir wollen Ihnen helfen.

Rechtsanwalt