Abfindung
Wie Sie vielleicht gar nicht wissen, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Was müssen Sie also tun, um von Ihrem Ex-Arbeitgeber doch eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten?
Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können Sie nämlich Ihrem Arbeitgeber in eine gewisse „Drucksituation“ versetzen, so dass er es vorzieht, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Welche Voraussetzungen sind gemeint? Für den Arbeitgeber muss das Risiko bestehen, dass er Sie weiterhin beschäftigen muss, obwohl er Sie unbedingt loswerden will.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Arbeitgeber in diese „Drucksituation“ zu bringen:
Erste Voraussetzung
Gegen den Arbeitgeber muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Die Drei-Wochenfrist gemäß § 4 KSchG beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung zu laufen. Wird gegen die Kündigung nicht geklagt und die dreiwöchige Frist versäumt, so wird die Kündigung rechtswirksam. Sie kann nicht mehr angegriffen werden.
Warum sollte dann aber der Arbeitgeber noch eine Abfindung bezahlen, wenn er Sie ohnehin hiermit losgeworden ist.
Zweite Voraussetzung
Für den Arbeitgeber muss ein – wenn auch noch so geringes – Risiko bestehen, den Prozess zu verlieren.
Wenn der Arbeitgeber nämlich den Kündigungsschutzprozess verliert, könnte Ihn dies teuer zu stehen bekommen. Er müsste dann den Arbeitnehmer, den er eigentlich loswerden wollte, weiterbeschäftigen und vorallem möglicherweise bis zur Rechtskraft des Urteils auch bezahlen. Dies kann für den Arbeitgeber bedeuten, dass er nach einem jahrelangen Arbeitsgerichtsprozess rückwirkend den gesamten Lohn weiterzuzahlen gehabt hätte und für ihn daher die Zahlung einer Abfindung in einem möglichst frühen Stadium des Kündigungsschutzprozesses die wohl klar günstigere Alternative darstellt.
Es kommt überhaupt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer gute oder gar sehr gute Aussichten haben muss, den Prozess zu gewinnen. Es genügt schon, dass für den Arbeitgeber überhaupt nur ein Risiko besteht, welches er nicht genau kalkulieren kann. Und das ist häufig der Fall. Denn wer kann den Ausgang eines Prozesses schon genau vorhersagen.